Energieausweis beim Verkauf: Diese Pflichten gelten
Ohne Energieausweis keine Vermarktung: Was das Gebäudeenergiegesetz von Eigentümern verlangt und welcher Ausweistyp der richtige ist.
Wer eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert einen gültigen Energieausweis vorlegen – so verlangt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Schon in der Immobilienanzeige sind die energetischen Kennwerte anzugeben.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbräuchen der letzten drei Jahre und ist für viele Bestandsgebäude zulässig. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz unabhängig vom Nutzerverhalten und ist u. a. für ältere, nicht modernisierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten Pflicht.
Was Verkäufer beachten sollten
- Der Ausweis ist zehn Jahre gültig – prüfen Sie das Ausstellungsdatum.
- Pflichtangaben in Anzeigen: Ausweisart, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse.
- Fehlende oder falsche Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Im Rahmen unserer Vermarktung prüfen wir Ihre Unterlagen und organisieren bei Bedarf die Erstellung des passenden Energieausweises.