Schenkung & Nachfolge rechtzeitig gestalten
Viele Eigentümer möchten ihre Immobilie geordnet an die nächste Generation weitergeben – und dabei steuerliche Spielräume nutzen. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann sinnvoll sein, will aber gut vorbereitet sein.
Freibeträge alle zehn Jahre nutzen
Bei Schenkungen gelten dieselben persönlichen Freibeträge wie im Erbfall – Kinder können z. B. alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei von jedem Elternteil erhalten, Ehepartner 500.000 €. Wer früh beginnt, kann größere Vermögen über mehrere Etappen übertragen. Grundlage jeder Planung ist der aktuelle Immobilienwert.
Absicherung des Schenkers: Nießbrauch und Wohnrecht
Mit einem Nießbrauchsrecht behalten Sie die Erträge (z. B. Mieteinnahmen) und die Nutzung; ein Wohnungsrecht sichert das eigene Wohnen ab. Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und mindern zugleich den steuerlichen Wert der Schenkung – ein doppelter Effekt, der professionell berechnet werden sollte.
Rückforderungsrechte vereinbaren
Gut beratene Schenkungsverträge enthalten Rückforderungsrechte – etwa für den Fall einer Insolvenz oder Scheidung des Beschenkten oder wenn dieser vor dem Schenker verstirbt. So bleibt die Übertragung auch bei unerwarteten Entwicklungen steuerbar.
Nachfolge ganzheitlich denken
Ob Übertragung an Kinder, Regelung innerhalb einer Familiengesellschaft oder Verkauf mit anschließender Vermögensumschichtung: Die richtige Lösung hängt von Familie, Vermögensstruktur und Zielen ab. Wir liefern die belastbare Wertbasis und begleiten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und Notar den gesamten Prozess.
Werte kennen, bevor Sie übertragen
Die fundierte Bewertung ist die Grundlage jeder Schenkung – wir erstellen sie kostenfrei und diskret.
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